Erläuterung der PED-Zertifizierung für LiBr-Absorptionskältemaschinen

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Erläuterung der PED-Zertifizierung für LiBr-Absorptionskältemaschinen

Die Druckgeräterichtlinie (PED, 2014/68/EU) ist eine verbindliche Sicherheitsrichtlinie für Druckgeräte in der Europäischen Union und stellt eine zwingende CE-Konformitätsanforderung für Industrieanlagen dar, die in EU-Märkte exportiert werden. Grundsätzlich regelt die PED alle druckbeaufschlagten Industrieanlagen. Ihr zentrales Beurteilungskriterium ist eindeutig: Alle Anlagen mit einem maximalen Auslegungsdruck von mehr als 0,5 bar gelten als Druckgeräte und müssen den Anforderungen der PED entsprechen sowie die entsprechenden Zertifizierungen erhalten, bevor sie in der Europäischen Union verkauft und betrieben werden dürfen. Diese Verordnung zielt darauf ab, Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Druckbehältern, Druckleitungen, Wärmetauschern und anderen Komponenten zu kontrollieren und potenzielle Gefahren wie Leckagen und Bersten zu verhindern. Alle druckbeaufschlagten Industrieanlagen, die in den EU-Markt eingeführt werden, müssen gemäß diesen Normen bewertet werden.

Libr AbsorptionskältemaschinenAbsorptionskältemaschinen von Libr werden häufig in industriellen und gewerblichen Klimaanlagen eingesetzt. Sie arbeiten nach einem völlig anderen Prinzip als herkömmliche Kompressionskältemaschinen und benötigen keine Kompressoren zur Druckkühlung. Stattdessen verwenden sie die Libr-Lösung als Absorptionsmittel und Wasser als Kältemittel und arbeiten vollständig unter Vakuum, um den Kältekreislauf abzuschließen. Die zentralen Kältekomponenten, darunter Verdampfer, Kondensatoren und Absorber, arbeiten unter Vakuum mit einem Innendruck weit unterhalb des Atmosphärendrucks, wodurch das gesamte System ein Unterdruckgerät ist. Dies ist der Hauptgrund, warum viele Anwender annehmen, dass Absorptionskältemaschinen von Libr von der PED-Zertifizierung befreit sind. Je nach Wärmequellentyp werden Absorptionskältemaschinen von Libr in dampfbefeuerte, direkt befeuerte, warmwasserbefeuerte und abwärmebefeuerte Modelle unterteilt. Die strukturellen Druckunterschiede zwischen diesen Typen entscheiden darüber, ob eine PED-Zertifizierung erforderlich ist.

Ein weit verbreiteter Irrglaube in der Branche ist, dassLibr AbsorptionseinheitenAufgrund ihres Vakuumbetriebs sind sie von der PED-Zertifizierung vollständig ausgenommen. Der PED-Prüfmechanismus konzentriert sich jedoch ausschließlich auf das Vorhandensein druckbeaufschlagter Strukturen innerhalb der Geräte, unabhängig von Vakuumkomponenten. Absorptionskältemaschinen von Libr verfügen über eine Zweikreis-Architektur. Der Kältekreislauf arbeitet unter Unterdruck und benötigt keine Zertifizierung, während der Hilfswärmetauscherkreislauf unter Überdruck arbeiten kann. Dies ist der Hauptgrund, warum bestimmte Modelle einer PED-Zertifizierung bedürfen.

Dampfbefeuerte und zweistufige Dampf-Libr-AbsorptionskältemaschinenDiese Geräte sind die typischsten Modelle, die eine PED-Zertifizierung erfordern. Sie nutzen Hochdruckdampf als Wärmequelle für den Kälteprozess. Der Betriebsdruck auf der Dampfseite des Hochdruckerzeugers liegt üblicherweise zwischen 2 und 8 bar und überschreitet damit den PED-Grenzwert von 0,5 bar deutlich. Die Dampfwärmetauscherkammern, Rohrbündel und Verbindungsleitungen gelten als Standarddruckausrüstung, weshalb für solche in die EU exportierten Modelle eine PED-Zertifizierung obligatorisch ist.

Lediglich Kältemaschinen mit Niederdruck-Wärmequellen sind von der PED-Zertifizierung ausgenommen. Dies gilt auch für standardmäßige Libr-Absorptionskältemaschinen mit Niederdruck-Warmwasser- und industrieller Abwärmenutzung. Da diese Geräte mit Niederdruck-Warmwasser oder Niedertemperatur-Abwärme als Wärmequelle arbeiten, verfügen sie über keine Hochdruckstrukturen und erfüllen daher nicht die Definition von Druckregelgeräten. Sie sind somit für den Export in die EU von der PED-Zertifizierung befreit.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Vakuumkältekreislauf von Libr-Absorptionskältemaschinen dauerhaft von den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie (PED) ausgenommen ist. Die Notwendigkeit einer PED-Zertifizierung hängt ausschließlich vom Wärmequellensystem ab. Geräte mit Wärmetauschern, die mit einem Betriebsdruck über 0,5 bar arbeiten, müssen der EU-Druckgeräterichtlinie entsprechen und eine gültige Zertifizierung vorweisen. Geräte, die ausschließlich mit Niederdruck-Wärmequellen ohne druckbeaufschlagte Komponenten arbeiten, sind hingegen von der PED-Pflicht befreit.


Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026